BKA-Gesetz und Onlinedurchsuchung

Jetzt ist die Sache wohl dingfest – der Bundestag beschließt das umstrittene BKA-Gesetz samt der heimlichen Durchsuchung privater Computer. Aber wozu die gesamte Aufregung?
Natürlich – Privatshäre gibt es nicht mehr. Betrüger, Verbrecher, Firmen und Staat – alle spionieren Alle und Jeden aus. Aus den unterschiedlichsten Gründen. Teils vielleicht sogar ehrenwert, meist aber zumindest halbseiden und überwiegend mit üblen Absichten. Darüber braucht man m.E. gar nicht diskutieren.

Aber – die Aufregung um die Onlinedurchsuchung ist m.E. überflüssig. Warum? Weil es nicht funktionieren wird!

Wie zur Hölle soll denn eine solche Onlineuntersuchung ablaufen? Soll das BKA einem Verdächtigen eine Mail mit Dateianhang schicken und ihn bitten, diesen anzuklicken? Sie haben hier ein Freilos für „Wer wird Millionär“. Ich lache mich rund. Damit bekommt man doch nur die Super-DAUs. Schon viele DAUs wissen, dass man sowas nicht macht.

Der Staat kann doch nicht die gleichen Mittel anwender wie Cracker und Standardprogramme verseuchen und Viren und Trojaner ins Gefecht schicken, die wahllos Computer attackieren.

Und selbst wenn solche illegalen Mittel angewendet werden, kann man von potentiellen Tätern annehmen, dass sie zumindest eine VHS-EDV-Grundlagenschulung hinter sich haben und diesen Attacken nicht durch die brutals mögliche Dummeheit zum Opfer fallen.

Also denke ich, die Onlinedurchsuchung ist zwar moralisch als auch in Bezug auf das, was ich von der Verfassung verstehe, ein staatliches Verbrechen, aber auf Grund der Wirkungslosigkeit nur eine Geldvernichtung.

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