Da haben wir es – Online-Durchsuchung auch zur Strafverfolgung

Erst hieß es, dass die Online-Durchsuchung nur zur Terrorabwehr stattfinden soll. Und nun soll sie auch zur Strafverfolgung erlaubt werden. Wow. Angebnlich nur für die Aufklärung schwerer Verbrechen. Also wenn der Teenager in Verdacht steht eine MP3-Datei illegal geladen zu haben und ähnliche gemeingefährliche Verbrechen. Oder der kleine Mann 3,50 EUR Steuer hinterzogen hat. Denn Strafverfolger müssten da damit leben, dass sich der Bürger über Verschlüsselung vor Spionage schützt.

Oh man – gut das 1984 vorbei ist.

Wehret den Anfängen.

Bald ist es wirklich soweit, dass die Musikindustrie, das Finanzamt, die Bundesagentur für Arbeit etc. auf jedem privaten Rechner ein und aus gehen.

Die einzigen, die sich der Spionage wirksam entziehen können, sind Terroristen und Schwerverbrecher. Aber die wollen die Verantwortlichen ja gar nicht überwachen.

Leute – eigentlich ist das nicht mehr lustig. Ein weiterer Sargnagel für die Freiheit und die Bürgerrechte.

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