Die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) steht in den Startlöchern und tritt am 25. Mai 2018 inkraft. Den meisten Betreibern von Webseiten ist aber vermutlich nicht klar, dass sie damit dann mit einem Bein im Gefängnis stehen und die Abmahnverbrecher bereits mit dem Hufen scharren. Wie Geier, die nur noch auf das Verenden des sterbenden Webs warten.
Denn wie üblich wollen Naivlinge mit der DSGVO was Gutes tun und erreichen damit genau das Gegenteil. Die DSGVO soll im Grunde den Datenschutz und die Privatshäre fördern. Aber der Weg dahin führt einfach darüber, dass man das Web in der derzeitigen Form zerschlägt. Der klassische Fall – um die Ansteckung vor einer Erkältung zu verhindern, bringt man den potentiell Ansteckungsgefährdeten um. Ziel erreicht – er bekommt niemals einen Schnupfen.
Diese neue Verordnung birgt so viele Fallen und juristische Lücken, dass man eigentlich nur noch mit einem Anwalt im Hintergrund eine Webseite veröffentlichen kann. Große Firmen können sich das leisten, aber welche Privatpersonen, Vereine oder kleine Selbständige können und wollen es sich leisten zig Hunderte EUR nur in die Absicherung gegen die DSGVO zu investieren?
Eigentlich kann man nur dazu raten alle Webseiten der Art vom Netz zu nehmen. Das ist wie gesagt der Tot des WWW in der bisher gekannten Form, aber leider wohl auch so gewollt. Denn damit konzentriert sich der Content auf die kommerziellen und instituellen Anbieter und der „Wildwuchs“ unzensierter, unkommerzieller und freier Information ist abgeschafft. Denn die DSGVO wird den Datenmissbrauch nicht die Spur reduzieren – im Gegenteil. Dessen bin ich mir sicher. Deshalb werden auch die Datenspione wie Google, Facebook, Apple etc. dieser Verordnung mit Freuden entgegensehen. Ihr Geschäft wird damit extrem erleichtert.
PS: Es soll niemand glauben, dass private Webseiten von der DSGVO verschohnt sind. Offiziell wohl ja, aber bereits ein Werbebanner genügt, um unter diese Verordnung zu fallen. Auch wenn man vielleicht 50ct im Jahr als Einnahmen hat.