Na toll. Jetzt entscheiden schon Gerichte darüber, ob DAUs einen W-LAN betreiben dürfen. Was die Musikmafia so alles in Bewegung setzen kann, wenn es um „illegale“ Downloads geht. Konkret geht es darum, ob WLANs künftig besser (was auch immer das heißt) gegen unberechtigte Zugriffe von Fremden gesichert werden müssen. Denn ein Rechteinhaber an Musik hatte einen W-LAN-Betreiber verklagt, über dessen Anschluss urheberrechtlich geschützte Inhalte zum Herunterladen verfügbar gemacht wurden. Der Rechteinhalber will dem Anschlussinhaber an den Kragen und Schadenersatz von ihm.
Die Klage war in der Vorinstanz vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main abgewiesen worden.
Jetzt stellen sich aus meiner Sicht wieder die üblichen Fragen:
1. Wie weit darf die Film- und Musikindustrie gehen? Deren Aktionen und Zensurversuche gehen mir extrem gegen den Strich.
2. Darf man wirklich einen W-LAN betreiben, ohne sich zumindest minimal mit Netzwerken und dem Internet auszukennen? Immerhin braucht man ja auch zur Teilnahme im Straßenverkehr mit dem Auto einen Führerschein.
Wie immer tendiere ich bei der Beantwortung der einen Frage zu einem anderen Urteil als bei der Beantwortung der anderen Frage. Oder anders – ich bin unentschieden und ärgere mich mehr darüber, dass so eine Frage überhaupt vor einem Gericht landet.