Ich habe gerade gehört, dass die Bundesregierung den einfachen, leichten und bequemen Internet-Handel verbieten will. Das hört sich erst wie ein Witz an, denn eigentlich sollte man meinen, dass die Föderung selbigens das wichtigste Ziel sei. Aber es ist kein Witz!
Wobei die Motivation eigentlich ehrenwert ist. Man möchte einen Schutz einrichten, damit Anwender nicht durch dubiose Geschäftemacher im Internet abgezockt werden. Insbesondere mit solchen Angeboten, bei denen es angeblich was umsonst gibt und hinterher die dicke Rechnung kommt. Es ist geplant, dass solche Geschäfte erschwert werden, weil die tatsächlichen Kosten nicht mehr im Kleingedruckten am Rand einer Webseite verschwinden dürfen und zudem erst der Klick auf einen Button mit der Kennzeichnung „Kostenpflichtige Bestellung“ eine Vertrag bestätigt.
Soweit m.E. gar nicht falsch. Nur ich frage mich, ob man Dummheit per Gesetz verbieten kann? Ich beklage schon lange, dass das Internet kein Platz für unmündige Anwender ist. Seien es Kinder, seien es Erwachsene ohne das geringste Verständnis der Zusammenhänge. Wenn ein Erwachsener glaubt, dass es im Internet etwas umsonst gibt und er dazu aber seine persönlichen Daten angeben muss, dann hat derjenige nichts im Internet verloren. Wir bewegen uns mit diesem neuen Gesetzesvorschlag auf das Niveau der Amerikaner, bei denen auf einer Microwelle stehen muss, dass man die nicht zum Trocknen der Katze verwenden darf.
Außerdem ist auch dieser Button m.E. der falsche Weg um Rechtssicherheit zu bekommen. Alleine die Angabe von Adressdaten oder anderer persönlicher Daten kann niemals zu einem rechtskräftigen Vertrag führen. Zumindest muss die Beweislast im Streitfall beim Verkäufer/Anbieter liegen. Sonst ist Schindluder Tür und Tor geöffnet. Von daher sollte man schleunigst den Internet-Handel auf Zertifikate und digitale Signaturen oder eine schriftlich notwendige Bestätigung einer Identität umstellen und nur dann überhaupt einen Vertrag anerkennen. Auch wenn das erst einmal unbequem ist. Aber das wäre effektiv.