Nicht anders kann man die erneute Initiative von Hessen hinsichtlich der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung von IP-Adressen werten. Wenn Ministerpräsident Boris Rhein behauptet „Datenschutz darf kein Täterschutz sein“ und damit jede Bewegung aller Internet-Nutzer speichern will, stellt das jeden Internet-Nutzer unter Generalverdacht. Auf der einen Seite müssen Webseiten wegen der DSGVO vor harmlosen Cookies warnen, auf der anderen Seite soll der Staat unablässig jeden Benutzer ausspionieren und dauerhaft die Bewwegungsmuster speichern? Absurd.
Zumal damit nur unbescholtene, harmlose Internet-Nutzer im Fadenkreuz sind. Vorratsdatenspeicherung ist nutzlos.
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