Meine beiden Hassthemen sind im Moment die sogenannte „Datenschutzgrundverordnung“ (DSGVO), die aus meiner Sicht der schlimmste denkbare Angriff auf die Freiheit im Internet und den Datenschutz in seiner wirklichen Form darstellt, sowie die Verschärfung des Urheberrechts durch die EU über das sogenannte „Leistungsschutzrecht Urheberechte“.
Letzteres habe ich bereits massiv kritisiert, weil damit jede Form von Zitaten im Internet in Gefahr ist und nicht dem Mainstream entsprechenden Informationen einfach nicht mehr aufzufinden sein werden.
Dazu kommt ein unmöglich sinnvoll umzusetztender Zwang zu einer Echtzeitfilterung von Inhalten hinsichtlich von Urheberrechten (Stichwort Upload-Filter). Da dies nur automatisiert erfolgen kann, überlässt dies Wertungen anonymen Algorithmen, die von in keiner Weise demokratisch legitimierten Firmen geschrieben werden. Und da deren Kriterien auch nicht offengelegt werden müssen, kann damit auch jede Form kritischer Information ohne Begründung und absolut intransparent gefiltert werden.
Was mir aber zum Zeitpunkt meiner ersten Kritiken gar nicht klar war – angeblich werden ja mit dem Gesetzt die Urheberrechte von Künstlern und Autoren geschützt. Und der Schutz besteht darin, sie finanziell zu enteignen!! Wenn ich in das Regal mit den Belegexemplaren meiner Bücher schaue, stehen da vielleicht 80 – 100 Bücher – ohne Witz. Viele Quer- und Neuauflagen, aber trotzdem – ich bin schon ein echter Vielschreiber (gewesen).
Tja – gewesen? Ich muss mir echt überlegen, ob ich nach dieser „Enteignung“ weiter Bücher schreiben will. Denn eine der Einnahmequellen für Bücher (Tantiemen über die VG Wort) wurde einfach mal so halbiert. Erst vor Kurzem wurde vor Gericht erstritten, dass diese Tantiemen den Autoren vollständig zustehen und nicht zur Hälfte den Verlagen. Und das wurde durch dieses „Leistungsschutzrecht Urheberechte“ gekippt. Wenn man nur die reinen Verkaufszahlen über Bücher sieht, lohnt sich die Sache kaum noch und das Zubrot über die VG Wort hat die Sache zumindest ein wenig aufgestockt. Wirklich schade, denn ich schreibe sehr gerne Bücher. Aber in der Zeit, die ich in ein Buch investiere, kann ich mit Schulungen gut das 10-Fache verdienen und das ist dann schon ein Argument. Vermutlich werde ich zwar als „Hobby“ weiter Bücher (in geringerem Umfang als bisher) schreiben, aber angehenden Autoren kann ich kaum noch dazu raten. Und was mich eben so extrem aufregt ist, dass diese Enteignung angeblich im Sinn von uns Autoren beschlossen wurde. Geht es eigentlich noch, ihr Vollhirnis?
Doch zurück zur vorauseilenden Zensur, die ja mit dem zweiten genannten Punkt der „Leistungsschutzrecht Urheberechte“ erzwungen wird. Meine Kinder haben gerade Abi gemacht und auf dem Abiball letztes Wochenende wurde ein Männerballett von den Bübchen des Abi-Jahrgangs aufgeführt. Und geflimt. Tja – und das Video wurde auf Youtube nach dem Upload wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung sofort wieder gelöscht. Wohlbemerkt – der Abi-Ball war bei der Gema angemeldet und es wurde während des Ballets nur Musik von CD abgespielt, die in ziemlich mauer Qualität im Hintergrund im Saal zu hören ist. Das ist nicht nur lächerlich, hier von einer Urheberrechtsverletzung zu sprechen – das ist illegale Zensur, die eigentlich nur ein Algorithmus ohne Verstand initiiert haben kann, und ich frage mich, ob hier die alten Zensurregeln von Youtube greifen oder bereits diese verschärfte Zensur?
Wie dem aus sei – hier läuft so viel schief, dass man sich unbedingt Möglichkeiten ausdenken muss, mit dem die Freiheit des Internets halbwegs bewahrt werden kann.