Mal wieder ein Sieg für den Datenschutz, die Bürger und die Gesellschaft :-). Der EuGH hat das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung für unzulässig erklärt. Damit dürfen die Paranoia-Überwacher aus dem Staatsdienst nicht mehr ohne Verdacht auf Straftaten unbescholtene Bürger ausspionieren. Das EuGH meint, die Richtlinie sei „ein besonders schwerwiegender Eingriff in die Grundrechte auf Achtung des Privatlebens und auf Schutz personenbezogener Daten“ und dass der EU-Gesetzgeber „die Grenzen überschritten hat, die er zur Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit einhalten musste“. Richtig so.
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