EuGH-Urteil zu Hass-Posts im Internet

Ich bin ausdrücklich juristischer Laie, kenne und nutze das Internet schon lange. Insbesondere in einer Zeit vor der juristischen und kommerziellen Vergewaltigung. Vielleicht bin ich auch deswegen so empört über die permanenten juristischen Fehlurteile, die in der Regel einfach nur von Realitätsferne und Weltfremdheit sowie technischer Inkompetenz zeugen. Gerade das letzte Urteil zur Verwendung von Cookies war m.E. wieder so Fehlurteil, das vermutlich gut gemeint war, den Datenschutz jedoch einfach nur zum Hassobjekt verurteilt und damit massiv geschädigt hat. Nicht umsonst werden in fast allen akutellen Computerzeitschriften Tipps gegeben, wie man sich als Anwender vor den erzwungenen, überflüssigen und einfach nur nervenden Warnungen schützen kann (insbesondere das Plugin „I don’s care about Cookies“, das ich schon lange verwende).

Nun hat das EuGH wieder zugeschlagen und Anbieter von Content verurteilt, gegen Hass-Posts vorzugehen. Ggf. sogar weltweit. Und dieses Mal bin ich unsicher, wie ich das Urteil bewerten soll. M.E. gibt es wie üblich sehr viele negative Aspekte und Auswirkungen, aber eben auch positive. Denn der explodierenden Zunahme an Hass-Post muss ein Riegel vorgeschoben werden. Leider ist die Unschuldszeit des Internet (die ich noch gut kenne) vorbei und es hilft nichts, die Augen vor der Realität zu verschließen. Das Urteil ist zumindest ein Versuch, diesem anonymen Hass zu begegnen. Und das Urteil zielt auch auf die richtigen Stellen – die sozialen Netzwerke rund um Facebook.

Aber letztendlich öffnet das Urteil der Zensur Tür und Tor. Oder was ist eigentlich ein Hass-Post? Was nur Satire? Was eine unliebsame politische Aussage?

Und dann die Fragen nach der rechlichen Verantwortung. Wer beurteilt, ob ein Content „verboten“ ist? Die Stasi? Ach nein. Schon aufgelöst. Der verwirrte alte Mann im amerikanischen Evil-Office? Die AFD? Die Staatsanwaltschaft in Polen? Der Vatikan? Das Dilemma ist wie immer, dass ganz unterschiedliche Regeln gelten und man niemals lokale Wert- und Rechtsvorstellungen auf das Internet übertragen kann und darf.

 

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