Influencer müssen Schleichwerbung kennzeichnen

Ich bin unsicher, was ich von dem aktuellen Urteil zum Kennzeichnen von Werbung bei Posts von einem sogenannten Influencer (oder besser „Influenza“ – trifft die Sache besser) halten soll. Denn weder ist klar definiert, was einen solche Bakterienschleuderer kennzeichnet (bin ich etwa auch so ein Influencer? ), noch sollten sich alte Säcke (und deshalb bin ich wohl auch keinesfalls sowas) in diese Jugendwelt im Internet einmischen, die sie einfach nicht verstehen (was ich hingegen aber wohl doch mache – behaupte ich einmal ganz dreist). Zumal das Urteil Influencer dazu verdammt, jede(!) Verlinkung zu irgendwelchen kommerziellen Seiten als „Werbung“ zu kennzeichnen – auch wenn sie kein Geld von der Zielplattform bekommen.
Bitte nicht falsch verstehen – Influencer sind m.E. in den meisten Fällen unwichtiger als der besagte Sack Reis in China und eher lästige, dümmliche, eitele Schwalleimer, die noch dümmere Follower unterhalten. Aber müssen diese Follower per Gesetz geschützt werden? Wer nicht sofort erkennt, das jeder Post im Internet einem Zweck dient, der glaubt auch an den Weihnachtshasen. Die Begründung, dass hauptsächlich Kinder und zurückgebliebene Jugendliche von den Influencern zum Kaufen von bestimmten Dingen verleitet werden, ohne dass diese Verleitung als Werbung gekennzeichnet wird, ist grenzwertig. Denn wenn man im TV Privatsender sieht, wird auch da nur noch Schleichwerbung gemacht.
Also ich tendiere hinsichtlich des Urteils zu meiner Standardeinschätzung, dass sich Juristen aus dem Internet raushalten sollten. Lieber einen Internet-Führerschein erzwingen, der ein gewisses technisches Grundverständnis erfordert und eine Prüfung beinhaltet, bei der auf Papier (damit kein Copy&Paste möglich ist) 100x geschrieben werden muss „Es gibt im Internet nichts umsonst!“.

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